Anwalt für Familienrecht in Rosenheim

Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

Als Anwalt für Familienrecht in Rosenheim unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung.

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Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Rosenheim sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt oder keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Rosenheim nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Rosenheim

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Rosenheim werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Adoptionsrecht

Wenn der eigene Kinderwunsch unerfüllt bleibt, kann eine Adoption der richtige Schritt sein. Doch die Annahme eines fremden Kindes beinhaltet zahlreiche Aspekte: Nicht nur in Hinsicht auf emotionale und menschliche Überlegungen, sondern vor allem auch unter Berücksichtigung spezifischer juristischer Vorgaben. Damit das Wohl des adoptierten Kindes ausreichend geschützt ist und Adoptiveltern angemessen unterstützt werden, wurde das Adoptionsrecht als Teil des Familienrechts eingeführt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht kenne ich ich bestens mit allen Fragestellungen aus und stehe bereit, um Sie umfassend zu beraten. Dazu gehören auch die Adoption ausländischer Kinder, die Volljährigenadoption und die Adoption durch eingetragene Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Paare.

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Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder geht, bei chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder bei Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

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Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim berate ich Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Eheschließung ist nicht immer von Erfolg gekrönt: Was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann schnell zum täglichen Härtetest werden. Wenn die Fortführung der Ehe aussichtslos ist, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Diese verzichtet auf einen langwierigen Rosenkrieg und ist vielmehr durch weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Scheidungsfolgen sowie bei Fragen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gekennzeichnet. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht reichen den einvernehmlichen Scheidungsantrag ein und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das verkürzt das Scheidungsverfahren deutlich, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wird.

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Erziehungsrecht

Das Erziehungsrecht schließt die Erziehung und die alltägliche Pflege und Versorgung von Minderjährigen ein. Dabei ist das Erziehungsrecht und auch die Erziehungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern in Deutschland über Art. 6 Absatz 2 GG festgeschrieben. Was aber, wenn die Eltern versagen? Auch das Versagen des Erziehungsberechtigten ist durch den Gesetzgeber zum Schutz des Kindes geregelt. Im Sozialgesetzbuch gibt es für hilfebedürftige Eltern spezielle Hilfsprogramme, bei denen Eltern und ihren Kindern qualifizierte Jugendamtsmitarbeiter und Pädagogen zur Seite stehen, damit es nicht zum Entzug der Kinder kommen muss. Sie haben Fragen dazu? Dann sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Familienrecht direkt an.

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Familienzusammenführung

Ihr Partner oder Ihre Kinder sind noch im Ausland? Dann können wir Ihnen als Kanzlei für Familienrecht in Rosenheim helfen!

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Für eine Familienzusammenführung können deutsche Staatsangehörige, aber auch ausländische, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ihre Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder nachziehen lassen. Das ist der sogenannte Familiennachzug, den Sie mit Hilfe eines Anwaltes für Familienrecht oft positiv beeinflussen können.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht? Unter dem Güterrecht versteht man ganz allgemein die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich noch heute und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Situation.

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Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Ich setze mich dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Als Rechtsanwalt in Rosenheim prüfe ich solche Fälle genau und analysiere auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, werde ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

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Internationales Familienrecht

Für viele Menschen gehört es zum Alltag, familiäre Beziehungen außerhalb ihres Geburtslandes zu haben. Sei es durch einen Umzug eines Familienmitglieds, die Heirat mit einem Bürger eines anderen Landes oder der wechselnde Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder bei getrenntlebenden Ehepartnern. Naturgemäß stellt sich deshalb häufig die Frage, welche Rechtsnormen bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen zum Tragen kommen. Wann spielt das deutsche Recht eine Rolle, wann EU-Verordnungen, wann das Recht eines anderen Staates? Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es der professionellen Hilfe eines Anwalts für internationales Familienrecht.

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Ich bin darauf spezialisiert, mich tiefgreifend mit den unterschiedlichen Vorgaben des internationalen Familienrechts auseinanderzusetzen, um Ihnen die bestmögliche Beratungsleistung anbieten zu können. Das bedeutet, dass für mich die Überprüfung sogenannter Kollisionsnormen (welches Recht ist zuständig und anwendbar) ebenso zur alltäglichen Arbeit gehört, wie Fragen rund um die Anerkennung von Gerichtsurteilen sowohl im In- als auch Ausland.

Selbstverständlich berate ich Sie bei der Gestaltung, Änderung oder Kündigung von Eheverträgen, wenn Sie und Ihr Ehegatte über verschiedene Staatsbürgerschaften verfügen oder Sie regelmäßig Ihren Aufenthaltsort wechseln. Besonderes Augenmerk lege ich auch auf internationale Unterhaltsansprüche und Fragen rund um das Kindeswohl. Das bedeutet, dass ich als Anwalt für internationales Familienrecht in Rosenheim mich stets dafür einsetze, auch über nationale Grenzen hinweg, die besten Bedingungen für Sie und Ihre Kinder zu erkämpfen.

Das internationale Familienrecht ist ein sehr weitreichendes und komplexes Rechtsgebiet. Doch mit der Unterstützung durch einen familienrechtlichen Experten stehen Sie diesem Dschungel aus Rechtsnormen nicht allein gegenüber. Vereinbaren Sie zeitnah mit mit als Anwalt für internationales Familienrecht ein Beratungsgespräch und ich kläre Sie ausführlich über all Ihre verfügbaren familienrechtlichen Optionen auf.

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Hilfe für Familien für die Kindererziehung.

Es kann tatsächlich bis zum 18. Lebensjahr beansprucht werden. Aber was passiert danach?

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr leistet oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst aufkommen kann. Wenn Sie Fragen zum Thema Kindergeld haben, dann rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Rosenheim an – als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel

Alle Scheidungsvoraussetzungen liegen vor, aber die Ehe darf nicht geschieden werden? Was nun?

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Es gibt bestimmte Fälle, in denen ausnahmsweise nicht geschieden werden darf. Dies ist der Fall beim Eingreifen der sogenannten „Kinderschutzklausel“ und der „Ehegattenschutzklausel“. Das bedeutet: Ist durch die Scheidung das Kindeswohl gefährdet, dann darf die Ehe nicht geschieden werden. Das ist auch dann der Fall, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Scheidung für den anderen Ehegatten eine extrem schwere Härte darstellen würde. Dieser Fall ist bei Ihnen eingetreten? Dann rufen Sie am besten gleich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim an.

Kindesunterhalt

Wissen Sie eigentlich, wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen? Oder welche Unterhaltsansprüche Ihrem Kind monatlich zustehen? Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient im Unterhaltsrecht als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wobei sie keine Gesetzeskraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie dazu einen kompetenten Anwalt für Familienrecht an!

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Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an die jeweiligen Voraussetzungen gebunden, allerdings gilt grundsätzlich: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt dagegen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er ist besonders dann von Relevanz, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder geht oder bei chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit bzw. die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht überprüft Ihre Ansprüche rund um den nachehelichen Unterhalt genau!

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Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung nicht nur zwingend die Mitwirkung eines Anwalts vor, sondern auch das persönliche Erscheinen der Parteien, wenn der Scheidungstermin vor Gericht verhandelt wird – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick. 

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch mich als Anwalt für Familienrecht zur Seite nehmen. Als Scheidungsanwalt beantworte ich Ihnen alle relevanten Fragen und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

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Partnerschaftsvertrag

Nicht immer mündet eine Beziehung in einer Eheschließung. Dennoch kann die Notwendigkeit bestehen, eine Partnerschaft vertraglich abzusichern. Für solche Fälle gibt es den sogenannten Partnerschaftsvertrag. Er kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten, aber auch konkrete Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben sowie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Die weitreichenden Rechtsfolgen machen es erforderlich, sich bei der Vertragsgestaltung fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Als solcher werde ich Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und gebe Ihnen weitergehende Empfehlungen.

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Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie sich schon bald mit einem Anwalt für Familienrecht in Rosenheim, eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

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Scheidung

Eine Scheidung ist oft emotional aufgeladen und endet nicht selten in einem regelrechten Rosenkrieg. Sie kann nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt vor dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Voraussetzung ist zudem, dass die Ehepartner das sogenannte Trennungsjahr einhalten.

Es beginnt dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird. Als Anwalt für Scheidungsrecht berate ich Sie gerne zu allen Fragestellungen diesbezüglich. Möglicherweise kommt auch eine Verkürzung des Scheidungsverfahrens in Betracht. Fragen Sie mich als Spezialist für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall eine Option ist.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Scheidungsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Diese wird notariell beurkundet und sollte zusammen mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben bzw. regeln: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir, damit ich Ihnen als kompetenter Partner im Familienrecht zur Seite stehen kann.

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Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Partner ist?

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Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim beraten.

Sorgerecht

Haben Sie Kinder, ist die zukünftige Erziehung und Pflege oft ein Streitpunkt im Scheidungsverfahren. Oft können sich die Eltern nicht einigen, wer sich künftig um die Kinder kümmert. Findet sich gemeinsam keine Lösung, wird das Familiengericht eingeschaltet, um die Frage nach dem Sorgerecht zu klären. Normalerweise gilt beim Sorgerecht die gemeinsame Sorge beider Eltern. Diese bleibt auch bei einer Scheidung bestehen – es sei denn, dass einer der Elternteile die alleinige Sorge beantragt. Es können aber auch nur Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen gerne, wenn es zum Streit um das Sorgerecht kommt.

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Spanisches Familienrecht

Wer familiäre Verbindungen nach Spanien hat, der sieht sich in vielen Fällen auch der Rechtsprechung des spanischen Familienrechts unterworfen. Dabei ist es hilfreich zu wissen, dass zwischen dem spanischen und dem deutschen Familienrecht eine Fülle an Unterschieden existiert. Als Anwalt für spanisches Familienrecht weiß ich beispielsweise darum, dass für meine Arbeit nicht nur das spanische Zivilgesetzbuch „Código Civil“ von Bedeutung ist, sondern ebenfalls die als „Foralrechte“ bezeichneten Regelungen der autonomen Regionen. Diese Unterschiede können dazu führen, dass Sie im Zuge einer familienrechtlichen Auseinandersetzung in Galicien anderen Vorgaben als im Baskenland unterworfen sind.

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Als Anwalt für spanisches Familienrecht bin ich mit den komplexen Eigenheiten des spanischen Rechtssystems vollumfänglich vertraut. Sie wollen sich scheiden lassen und verfügen gemeinsam mit Ihrem Partner über eine Immobilie in Spanien? Ich überprüfe steuerrechtliche Aspekte beim Verkauf oder einer Versteigerung. Die gemeinsamen Kinder leben zeitweise sowohl in Spanien als auch in Deutschland? Welche Herausforderungen ergeben sich dafür für das Sorgerecht und die Unterhaltszahlungen und wann greift das deutsche oder spanische Familienrecht?

Solche Fragen lassen sich ohne die Expertise eines Anwalts für spanisches Familienrecht kaum beantworten. Ich berate Sie gerne ausführlich zu all Ihren Fragen und stehe Ihnen selbstverständlich auch bei der Ausarbeitung eines Ehevertrags zur besseren rechtlichen Absicherung jederzeit zur Verfügung.

Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin füreinander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss. Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Familienrecht Ihre Ansprüche.

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Trennungsvereinbarung

Scheidungsprozesse neigen dazu, langwierig und unvorhersehbar zu sein. Daher kann es sinnvoll sein, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. Diese regelt Fragen rund um die Nutzungsrechte des Eigenheims, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder oder den zukünftigen Versorgungsausgleich. Eine Trennungsvereinbarung kann eine sehr praktische Option sein, um bereits im Vorfeld der Scheidung klare Regeln für beide Ehepartner aufzustellen und den gerichtlichen Scheidungsprozess abzukürzen. Gerne unterstütze ich Sie als Scheidungsanwalt bei der Ausarbeitung der Vereinbarung und gebe Ihnen Empfehlungen zu relevanten Inhalten. Im Idealfall kann Ihnen eine gut ausgearbeitete Trennungsvereinbarung während des Scheidungsprozesses viel Stress und oft auch Geld ersparen.

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Umgangsrecht

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet, aber auch berechtigt. Lebt ein Kind nicht im gemeinsamen Haushalt der Eltern, hat es ein Recht darauf, beide Elternteile regelmäßig zu sehen. Was ist aber mit nicht-sorgeberechtigten Müttern und Vätern? Das Umgangsrecht gilt auch für nicht-sorgeberechtigte Elternteile. Doch nicht nur den Eltern, sondern auch den Großeltern und anderen Familienangehörigen steht das Umgangsrecht zu. Wird Ihnen das Umgangsrecht verwehrt? Fragen Sie dann unbedingt einen Anwalt für Familienrecht. Meine Kanzlei hilft Ihnen kompetent und schnell.

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Unterhalt

Das Thema Unterhalt ist häufig hochemotional und mit viel Stress verbunden. Ihr ehemaliger Ehepartner weigert sich, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen? An Sie werden Unterhaltsforderungen herangetragen? Grund genug, die Unterhaltsfrage mit juristischem Sachverstand anzugehen. Denn sowohl für die Unterhaltsansprüche der Kinder als auch der Ehepartner existieren klare gesetzliche Vorgaben, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts müssen Faktoren wie Alter des Kindes, Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie möglicher Immobilienbesitz berücksichtigt werden. Ohne fachkundige Hilfe ist eine solche Berechnung oft kaum durchführbar, weshalb Sie bei Unterhaltsfragen am besten mit mir zum Thema Unterhalt Kontakt aufnehmen sollten.

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Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Rosenheim verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

Verfahrenskostenhilfe

Zum Wesen eines Rechtsstaates gehört es, auch den Schwächsten juristischen Beistand zu ermöglichen. Wenn Sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, die es Ihnen nicht oder nur teilweise erlaubt, selbst für Prozess- oder Verfahrenskosten aufzukommen, haben Sie das Recht, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Damit wird garantiert, dass Ihre Rechte vor Gericht trotzdem angemessen vertreten werden, auch wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen.

Selbstverständlich gilt dieser Grundsatz auch für familienrechtliche Angelegenheiten. Als Rechtsanwalt berate ich Sie gerne über Ihre möglichen Optionen und erkläre Ihnen die notwendigen Schritte zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.

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Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass an die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe einige Bedingungen geknüpft sind, um missbräuchliche Anwendung zu vermeiden. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn eine mögliche juristische Auseinandersetzung in Form einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehbare Erfolge bringen kann. Sollte hingegen keine Notwendigkeit für ein Verfahren bestehen, weil die Gegenseite kein solches anstrebt und auch aus rechtsstaatlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, wird einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in der Regel nicht stattgegeben. Ebenfalls wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine Ihnen gegenüber unterhaltspflichtige Person zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Welche konkreten Aussichten Ihr Antrag auf Verfahrenskostenhilfe haben wird, kann Ihnen ein Rechtsanwalt in Rosenheim als Profi für Familienrecht gerne erklären.

Versorgungsausgleich

Ein wichtiger Regelungspunkt im Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich. Darunter ist der Ausgleich aller Rentenanrechte sowie Rentenerwerbsaussichten der Ehegatten zu verstehen. Häufig tritt bei Eheschließungen der Fall ein, dass ein Partner zugunsten der gemeinsamen Kinder die eigene Karriere zurückstellt. Als Folge davon fallen seine Zahlungen in die Rentenversicherung entweder wesentlich geringer oder auch komplett aus. Damit der Ehepartner durch einen Scheidungsprozess nicht wirtschaftlich schlechter gestellt ist, wurde das Instrument des Versorgungsausgleichs geschaffen. Bei einem derart komplexen Themenfeld ist es leicht, den Überblick zu verlieren, weshalb ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht versiert zur Seite stehe, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

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Vormundschaft

Ein Vormund muss für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn kein Elternteil mehr zur Verfügung steht oder Eltern sich disqualifiziert haben die Obliegenheiten ihres Kindes verantwortungsvoll zu regeln.

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Diese Kinder benötigen nun eine gesetzliche Fürsorge, da ihre Eltern die elterliche Sorge für die Kinder nicht übernehmen können. Weitere Fragen hierzu beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Rosenheim gerne telefonisch oder persönlich.

Vorsorgevollmacht

Niemand denkt gern daran, dass er schwer krank werden oder einen Unfall erleiden könnte. Aber wer kümmert sich um alles, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind? Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie heute selbst bestimmen, wer im Krankheitsfall für Sie entscheiden soll. Was Sie bei einer solchen Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie sie mit einer Patientenverfügung kombiniert werden kann, zeige ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Familienrecht aus meiner Kanzlei in Rosenheim.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll. Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie konkret bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche berechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Ich habe langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berate Sie gerne. Rufen Sie mich noch heute an für einen telefonischen Erstkontakt.

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Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Werner Tröger, Rechtsanwalt in Rosenheim
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