Betriebsrat: Ihr Anwalt in Rosenheim

Schon gewusst? Arbeitnehmer haben oft ein Mitspracherecht!

Im Arbeitsverhältnis wird die „Marschrichtung” des Unternehmens in der Regel durch Führungskräfte von oben nach unten vorgegeben. Arbeitnehmer sind den Wünschen und Anforderungen des Arbeitgebers aber nicht schutzlos ausgeliefert, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht. Als gewählte Vertretung der Beschäftigten ist es die Aufgabe des Betriebsrats, die Anliegen und Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.

Arbeitsrechtlich ist der Betriebsrat die historisch gewachsene Möglichkeit der Arbeitnehmer, an der Ausgestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen aktiv mitzuwirken. Der Gesetzgeber zollt der Bedeutung des Betriebsrats Rechnung, indem er die Betriebsratsmitglieder durch das Betriebsverfassungsgesetz unter einen besonderen gesetzlichen Schutz stellt und spezielle Rechte zugesteht. Sie dürfen beispielsweise aufgrund ihrer Mitarbeit keine Benachteiligung durch den Arbeitgeber erfahren – und zwar selbst dann nicht, wenn sie schon aus dem Betriebsrat ausgeschieden sind.

Trotz der hohen Bedeutung, die der Institution Betriebsrat in Deutschland zufällt, kann es dennoch zu arbeitsrechtlichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommen. In diesem Fall lohnt es sich, schon frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim hinzuzuziehen, um im Idealfall auch ohne gerichtliches Verfahren eine Einigung zu erzielen.

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Kleine Unternehmen müssen ohne Betriebsrat auskommen

Ein Betriebsrat kann dort gegründet werden, wo die Bedingungen aus § 1 BetrVG erfüllt sind. Das bedeutet: Es gibt mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind. Wahlberechtigt sind sowohl alle Vollzeitkräfte als auch

  • Teilzeitkräfte;
  • Aushilfen;
  • geringfügig Beschäftigte / Minijobber und
  • Leiharbeiter, die länger als 3 Monate im Betrieb tätig sind.


Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt.

Wann ist der Betriebsrat zuständig – und worum kümmert er sich?

Der Betriebsrat hat in den folgenden Fällen ein Mitbestimmungsrecht:

  • Inhalt und Umfang der Hausordnung;
  • Aussehen, Beschaffenheit und Einsatz von Dienstkleidung / Uniform;
  • tägliche Arbeits- und Pausenzeiten;
  • Erstellung von Dienstplänen;
  • Einführung von Kurzarbeit;
  • Anordnung von Überstunden / Mehrarbeit;
  • Gehalts- und Lohnmodalitäten;
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsplanung;
  • Arbeitszeitmodelle;
  • soziale Einrichtungen im Unternehmen;
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz;
  • Datenschutz;
    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern;
  • Zeit- und Leistungserfassung;
  • Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen;
  • Einstellungen und Versetzungen;
  • Vergütungsmodelle und
  • Regelungen zu alternativen Arbeitsplätzen wie z.B. im Homeoffice.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Rosenheim: Wann braucht der Betriebsrat einen Anwalt?

Unter Umständen kann es dazu kommen, dass der Betriebsrat die Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim benötigt. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstößt oder wenn es um die Reichweite der genannten Mitbestimmungsrechte geht. Als Arbeitsrechtsexperte in Rosenheim kann ich in diesen Fällen mit meinem Know-how zu einer außergerichtlichen Einigung beitragen, biete aber auch für den Fall einer prozessualen Auseinandersetzung kompetenten Input.

Wichtig zu wissen: Die Anwaltskosten für den Betriebsrat sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Das ergibt sich direkt aus § 40 BetrVG. Demnach beinhaltet die Kostentragungspflicht die Kosten der erforderlichen, nicht aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung. Im Fall einer rechtsmissbräuchlichen Beauftragung eines Rechtsanwalts entfällt die Pflicht zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.

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Themen im Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarung

Mitarbeiter eines Unternehmens sehen sich vielfältigen Rechten und Pflichten gegenüber. Eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festlegt.

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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne dabei, eine Betriebsvereinbarung für Ihr Unternehmen aufzusetzen. Ich achte darauf, dass sämtliche relevanten Aspekte gemäß § 77 Betriebsverfassungsgesetz eingehalten werden. Betriebsvereinbarungen regeln Rechte und Pflichten hinsichtlich wichtiger Themen wie Arbeitszeiten, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Urlaubszeiten oder Fragen rund um den Arbeitsschutz.

Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht

In vielen Firmen sind Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsräten organisiert. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite.

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Ich vertrete sowohl Unternehmen bei Fragen zu kollektivrechtlichen Verpflichtungen als auch Betriebsräte oder Tarifparteien bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte – von der Wahl bis zur täglichen Arbeit, von Betriebsvereinbarungen bis zur Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplänen.

Gestaltung / Verhandlung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Wer ein Unternehmen führt, kommt um betriebliche Veränderungen oft nicht herum. Nicht immer sind diese Veränderungen jedoch von Vorteil für alle Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurde im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ein sogenannter Interessenausgleich stattfindet, bevor eine nachteilige Betriebsänderung umgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen geplante Änderung vorab mit dem Betriebsrat abstimmen und dieser Gelegenheit erhält, mögliche Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine Forderung des Betriebsrats häufig lauten, einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter auszuarbeiten.

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Darunter ist eine Maßnahme zu verstehen, die es den Mitarbeitern, die nachteilig von der Betriebsänderung betroffen sind, ermöglicht, die Auswirkungen etwas abzumildern. Die konkrete Ausgestaltung eines Interessenausgleichs sowie des angegliederten Sozialplans ist ein schwieriges Unterfangen, das arbeitsrechtlicher Expertise bedarf. Als Rechtsanwalt kenne ich mich mit den herausfordernden und oftmals auch emotional belastenden Situationen aus, die mit einer Betriebsänderung verbunden sind. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrungen in der begleitenden Beratung bei Interessenausgleichen und der Erstellung von angemessenen Sozialplänen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer geplanten Betriebsänderungen und helfen dabei, die negativen Auswirkungen auf die Belegschaft so gering wie möglich zu halten.

Kirchliche Mitarbeitervertretung

Wer für eine kirchliche Institution arbeitet, unterliegt dadurch den Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Dieses unterscheidet sich in zentralen Punkten von den Regelungen, die normalerweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Um den Arbeitnehmern trotzdem eine Mitbestimmungsmöglichkeit innerhalb ihrer Institution zu geben, wurde die sogenannte kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) geschaffen. Diese soll es Arbeitnehmern ermöglichen, Konflikte innerhalb von kirchlichen Institutionen besser zu lösen und ihnen eine Teilhabe an der Organisationsgestaltung einräumen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass im Gegensatz zum nicht-kirchlichen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Anrufung einer staatlichen Gerichtsbarkeit in der Regel nicht gegeben ist, sondern Streitigkeiten von kircheninternen Arbeitsgerichten entschieden werden.

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Da es sich hierbei um einen Sonderfall arbeitsrechtlicher Praxis handelt, ist spezialisiertes Fachwissen unabdingbar. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich eingehend mit den komplexen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts vertraut und berate Sie bei Fragen gerne. Wenn Sie der Ansicht sind, Ihre Interessen werden von der kirchlichen Mitarbeitervertretung nicht angemessen vertreten, kann es für Sie sehr hilfreich sein, ein Beratungsgespräch mit mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um einen Überblick der Ihnen offenstehenden Rechtsmittel zu erhalten. Gerne weise ich Sie auf mögliche Schwierigkeiten, aber auch potenzielle Erfolge hin.

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Kurzarbeit

Das Thema der Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie zu einer Frage von großer Bedeutung für viele betroffene Unternehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines Unternehmens – unter Umständen sogar eine komplette Einstellung der Arbeit. Vor allem in Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Für Sie als Arbeitgeber ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres in Kraft setzen dürfen. Stattdessen müssen Sie sich an die dafür notwendigen Vorgaben in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Umsetzung einer Kurzarbeiterregelung keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, vorab die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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Die Bedeutung der Kurzarbeit nimmt in der aktuellen Krisensituation immer weiter zu. Für viele Unternehmen wurde sie zu einer wichtigen Möglichkeit, um ihre Belegschaft auch während gravierender Umsatzeinbußen zu behalten. Durch die Zahlung von 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts der betroffenen Arbeitnehmer ist es diesen auch weiterhin möglich, wirtschaftlich weitestgehend abgesichert zu sein und ihre Arbeit nach Ende der Notwendigkeit des Kurzarbeitergelds wie gewohnt aufzunehmen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen, Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und Ihr Unternehmen gegen auftretende Schwierigkeiten zu wappnen. Gerne stehe ich Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung und suche gemeinsam mit Ihnen nach den besten Wegen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erfolgreich durch die Krise zu bringen.

Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetz

Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigen Sie oftmals eine Instanz, die Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertritt. Diese Aufgabe übernehmen Personalvertretungen. Sinn und Zweck der Organisation ist es, dass bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konstruktiv vermittelt wird. Aber auch bei Fragen rund um die Betriebsgestaltung und die Sicherstellung eines Arbeitsplatzes, der das Wohl der Beschäftigten garantiert, ist die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung unvermeidlich. Nicht immer lassen sich solche Fragen jedoch allein von den beteiligten Parteien beantworten. Für diese Fälle stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

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Insbesondere in Situationen, in denen Sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sie bezweifeln, dass die Wahl der Interessenvertreter in der Personalvertretung einwandfrei abgelaufen ist und wollen deshalb das Wahlergebnis anfechten? Ihre Dienststellenleitung ignoriert die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer? Solche Problemfälle sind keine Kleinigkeiten und als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich vehement dafür ein, dass die juristischen Bedenken Gehör finden.

Das öffentliche Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld, das sich ohne eine umfassende juristische Ausbildung kaum allein überblicken lässt. Zögern Sie daher nicht, ein Beratungsgespräch mit mir als Experte für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um ein umfassendes Bild über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsoptionen zu erhalten.

Tarifrecht

Der klassische Arbeitsvertrag, also der Abschluss eines individuell ausgestalteten Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur eine Möglichkeit für den Beginn eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses. In vielen Branchen ist zusätzlich die Verwendung von sogenannten Tarifverträgen ein üblicher Vorgang. Darunter sind Verträge zu verstehen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, und arbeitsrechtliche Aspekte regeln, die für eine große Bandbreite an Arbeitnehmern gleichzeitig gelten. Dabei lassen sich verschiedene Formen wie Vergütungstarifverträge, also die Höhe des Gehalts; Branchentarifverträge, die für eine gesamte Branche innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten, oder Rahmentarifverträge, die konkretere Vorgaben zu den Arbeitsverhältnissen erlassen, unterscheiden.

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Die Ausgestaltung von Tarifverträgen sowie deren Änderung und die dazu hinführenden Verhandlungen ist ein überaus komplexer Schaffensprozess. Ohne arbeitsrechtliche Expertise ist die fachlich korrekte Umsetzung kaum möglich. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Rosenheim sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Tarifverträge in beratender Funktion tätig zu sein. Ich prüfe die Ansprüche aller beteiligten Parteien und achte genau darauf, dass sich sämtliche Forderungen im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen. Selbstverständlich stehe ich bei Fachfragen jederzeit zur Beantwortung zur Verfügung und sorge dafür, dass für alle beteiligten Parteien juristische Klarheit herrscht. Mit meiner Unterstützung haben Sie den idealen Ansprechpartner für die nächste Tarifverhandlung an Ihrer Seite.

Tarifvertragsrecht

In einigen Branchen ist der Abschluss eines Tarifvertrags zusätzlich zum Arbeitsvertrag üblich. Das bedeutet, dass ein gesonderter Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (bzw. dem Arbeitgeberverband) sowie mindestens einer Tarifvertragspartei geschlossen wird. Diese Funktion wird von Gewerkschaften übernommen.

Die tarifrechtlichen Regelungen gelten gesondert zum Arbeitsvertrag und besitzen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis einen normativen Charakter.

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Darunter ist zu verstehen, dass im Tarifvertrag Vorschriften festgehalten sein können, die im Widerspruch zum Arbeitsvertrag stehen. Tritt dieser Fall ein, gelten die Regelungen des Tarifvertrags.

In diesem ist beispielsweise auch das Streikrecht verankert, das es den Arbeitnehmern erlaubt, für bessere Arbeitsverhältnisse streiken zu dürfen. Arbeitgeber können darauf mit einer sogenannten Aussperrung reagieren. Dadurch werden die Gewerkschaften verpflichtet, die Gehaltszahlungen der Streikenden während der Dauer des Streiks zu bezahlen.

Gerade bei Streikfällen kann es oft zu rechtlichen Unsicherheiten auf beiden Seiten kommen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim den nötigen Durchblick verschaffen.

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Dieter Holzmann, Rechtsanwalt in Rosenheim
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