Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Ihnen droht als Arbeitnehmer eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Sie benötigen eine Erstberatung zu einem arbeitsrechtlichen Problem? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Hier kann ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Rosenheim Abhilfe schaffen. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis durch den Arbeitgeber aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht - sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Rosenheim für eine Erstberatung!

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Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden.

Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Rosenheim zu geben.

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In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sichim Arbeitsrecht lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwaltes in Rosenheim statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Arbeitsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Rosenheim eine umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Als Anwalt einer Kanzlei in Rosenheim bin ich Ihr Ansprechpartner rund ums Arbeitsrecht und helfe Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
  • die Kündigung anzufechten
  • gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
  • Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Rosenheim ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in Rosenheim für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Rosenheim. Holen Sie sich einen der besten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Wenn es um Ihr Geld geht: Arbeitsrecht in Rosenheim

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Rosenheim für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen dabei Ihre Situation und Sie erhalten vorab durch mich als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Rosenheim eine telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Rosenheim kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt einer Kanzlei in Rosenheim kompetente Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantragt die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Arbeitsrecht in Rosenheim

Seien Sie mit einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Rosenheim immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das arbeitsrechtliche Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie einen Anwalt aus einer Kanzlei in Rosenheim an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit Ihrem Anwalt, werden Sie auf wichtige Punkte im Arbeitsrecht hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir als Ihrem Rechtsanwalt in Rosenheim. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen im Arbeitsrecht. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 9 Jahren kämpfe ich als kompetenter Rechtsanwalt mit einer Anwaltskanzlei in Rosenheim für die Rechte meiner Mandanten im Arbeitsrecht.

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Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine Abfindung oder es wurden Ihnen ein Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen. Denn hier drohen Stolperfallen!

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Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Arbeitnehmern gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen und Probleme mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld drohen. Fristen sind zu wahren und Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.

Die wichtigste Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?

Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Rosenheim habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Rosenheim bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich erkläre Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Rosenheim übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Rosenheim prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Rosenheim die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag per Änderungskündigung anpassen? Hier ist Vorsicht geboten, denn: Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis unter deutlich geänderten Bedingungen weitergeführt wird. Lehnen Sie diese Änderungen ab, wird aus der Änderungskündigung eine reguläre Kündigung: Daher sollten Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers unbedingt zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser erkennt mit geübtem Blick, ob die neuen Konditionen für Sie wirklich von Vorteil sind – oder ob Sie durch die Änderungskündigung unwägbare Risiken eingehen.

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Arbeitsvertrag

Das Bewerbungsgespräch lief sehr gut und Sie haben einen Arbeitsvertrag z.B. als Führungskraft schon vorliegen? Aber worauf muss man vor der Unterschrift achten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden? In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn und Gehalt, kommen Punkte wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht einer Kanzlei in Rosenheim zu beauftragen.

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Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Ich nehme diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Rosenheim an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.

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Arbeitszeugnis

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

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Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in Rosenheim berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

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  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche

Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Betriebsänderungen

Sie planen eine Betriebsänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Unternehmensprozesse zur Folge haben wird?

Diesen Schritt sollten Sie nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Rosenheim gehen. Bei derart tiefgreifenden Veränderungen lauern oft viele arbeitsrechtliche Fallstricke, derer Sie sich bewusst sein sollten.

Ihre Mitarbeiter werden plötzlich mit neuen Prozessen konfrontiert und mögliche, zuvor bedeutsame Qualifizierungen sind nun obsolet. Oder ihre Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt und es drohen Entlassungen, was eine Gefahr für die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt.

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Umso wichtiger ist es für Sie daher, frühzeitig die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Der § 111 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt dabei den konkreten Ablauf.

Sollten in Ihrem Unternehmen mehr als 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, müssen Betriebsänderungen unbedingt so schnell wie möglich – wenn vorhanden – dem Betriebsrat mitgeteilt werden, damit dieser in den Planungsprozess mit einbezogen wird.

Ganz gleich, ob es sich um Personalabbau, Betriebsverlegung oder Betriebsstilllegung handelt – die Beratung mit dem Betriebsrat Ihres Unternehmens ist in jedem Fall geboten. Als Rechtsanwalt biete ich gerne meine fachliche Expertise während dieser Gespräche an.

Betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann ist der Anwalt für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. Dieser prüft, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist. Durch den Gesetzgeber gelten für die betriebsbedingte – oder auch ordentliche – Kündigung enge Voraussetzungen: So müssen insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Kündigung notwendig machen. Sie haben Zweifel, dass dies der Fall ist? Dann sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung einholen, um gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

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Betriebsrat

Durch den Betriebsrat haben auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Unternehmen mitzubestimmen. Voraussetzung dafür ist, dass die gesetzlichen Bedingungen zur Betriebsratsgründung aus § 1 BetrVG erfüllt sind. Die gewählten Mitglieder des Betriebsrates stehen unter einem besonderen Schutz – dennoch kommt es mitunter zu Konflikten, zum Beispiel bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in solchen Situationen im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen dafür sorgen, dass es nicht zur gerichtlichen Auseinandersetzung der Beteiligten kommt und unterstützt Sie ebenfalls für den Fall der Betriebsratsgründung und -wahl.

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Betriebsvereinbarung

Über die Betriebsvereinbarung nimmt der Betriebsrat, der von der Gemeinschaft der Arbeitnehmer gewählt wird, Einfluss auf die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und auf die Abläufe im Unternehmen. Dazu gehören Regeln und Pflichten, aber auch wichtige Themen wie Arbeitszeiten, Videoüberwachungen am Arbeitsplatz, Urlaubszeiten oder auch Fragen rund um den Arbeitsschutz. Allerdings ist eine Betriebsvereinbarung nur dann verbindlich, wenn sie die durch das Gesetz festgelegten Anforderungen nach § 77 BetrVG erfüllt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie beim Erstellen einer Betriebsvereinbarung und liefert wertvollen Input zu Inhalten und zusätzlichen Möglichkeiten.

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Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht

In vielen Firmen sind Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsräten organisiert. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite.

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Ich vertrete sowohl Unternehmen bei Fragen zu kollektivrechtlichen Verpflichtungen als auch Betriebsräte oder Tarifparteien bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte – von der Wahl bis zur täglichen Arbeit, von Betriebsvereinbarungen bis zur Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplänen.

Einstellungen

Wer ein Unternehmen führt, wird über kurz oder lang mit der Frage nach dem korrekten Prozess der Einstellung neuer Mitarbeiter konfrontiert sein. Wer nun denkt, einfach eine Stellenanzeige auf einer der unzähligen Jobbörsen im Internet zu schalten und anschließend den besten Bewerber auszusuchen, sei genug, der könnte überrascht werden. Vor allem in Unternehmen mit Betriebsräten sehen die §§ 92 und 93 des Betriebsverfassungsgesetzes vor, dass personelle Planungen mit dem Betriebsrat abgesprochen werden. Außerdem kann dieser verlangen, dass vor einer externen Stellenausschreibung innerhalb des Unternehmens nach geeigneten Kandidaten für die zu besetzende Stelle gesucht wird.

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Die vielen Stolperfallen des Arbeitsrechts und des angegliederten Betriebsverfassungsrechts sind oft nicht leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund kann es für Sie eine sehr sinnvolle Option darstellen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Ich berate Sie zum juristisch korrekten Ablauf des Einstellungsprozesses und beantworte gerne jegliche Unsicherheiten und offenen Fragen. Insbesondere dann, wenn Sie als Geschäftsführer andere Vorstellungen als der Betriebsrat haben, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Rosenheim eine gute Möglichkeit, um zwischen beiden Parteien konstruktiv zu vermitteln.

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Elternzeit

Für viele Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sich die Frage nach der eigenen Familiengründung stellt. Gleichzeitig stellt die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie für viele Menschen eine Herausforderung dar, die nicht immer einfach zu bewerkstelligen ist. Aus diesem Grund wurde das Konzept der Elternzeit etabliert, um jungen Familien mehr Möglichkeiten zu geben, Karriere und Familiengründung miteinander zu vereinbaren.

Das grundlegende Konzept ist dabei schnell erklärt: Elternzeit bedeutet, dass Sie für einen klar definierten Zeitraum eine unbezahlte Freistellung für Ihre Arbeit beantragen, damit Sie Ihren Fokus auf die Kindererziehung legen können.

Die Gesamtdauer der Elternzeit ist auf 36 Monate pro Kind Es ist wichtig zu beachten, dass 12 Monate der verfügbaren Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes genutzt werden müssen, andernfalls verfallen sie. Für die Inanspruchnahme der weiteren 24 Monate Elternzeit steht Familien allerdings der gesamte Zeitraum vom dritten bis zum achten Lebensjahr des Kindes zur Verfügung.

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Zwar sind die rechtlichen Vorgaben rund um das Thema der Elternzeit sehr klar geregelt, allerdings existieren dennoch viele Fragen, für deren Beantwortung die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sehr sinnvoll sein kann. Welche Fristen sind für die Beantragung der Elternzeit einzuhalten? Wie bekomme ich Elterngeld? Mein Arbeitgeber verweigert mir eine Teilzeitstelle während der Elternzeit – darf er das? Solche und andere Fragen gehören zum Beratungsschwerpunkt eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Gerne setze ich mich mit Ihrer individuellen Situation eingehend auseinander und gebe Ihnen einen umfassenden Überblick der Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen.

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich die sprichwörtliche Notbremse, um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Sie kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Allerdings ist die fristlose Kündigung für beide Seiten nur unter engen Voraussetzungen möglich, die nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Liegen diese nicht vor, kann die fristlose Kündigung rechtlich angegriffen werden. Als Arbeitnehmer haben Sie dann gute Chancen darauf, dass Sie zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht per Kündigungsschutzklage die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

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Geschäftsführervertrag

Geschäftsführer werden durch den Geschäftsführervertrag damit betraut, den Gesellschaftszweck des Unternehmens zu verwirklichen. Dabei ist der Geschäftsführer in einigen Punkten einem regulären Arbeitnehmer gleichgestellt. Über den Geschäftsführervertrag werden auch Detailfragen zur Tätigkeit als Geschäftsführer festgelegt – zum Beispiel zum Thema Arbeitszeiten, aber auch zur Höhe des Gehalts und zum Aufgabenbereich. Ein Blick in den Vertrag ist daher unerlässlich, bevor Sie sich dazu entscheiden, die Stelle als Geschäftsführer anzutreten. Hier bietet ein Anwalt für Arbeitsrecht zuverlässige Unterstützung und rechtliche Absicherung rund um Ihre vertraglichen Pflichten.

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Gestaltung / Verhandlung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Wirken sich betriebliche Veränderungen zum Nachteil der Belegschaft aus, muss das Unternehmen unter Umständen einen sogenannten Interessenausgleich durchführen, bei dem die geplanten Änderungen vorab mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Dadurch kann auch ein Sozialplan notwendig werden, der ebenfalls mit dem Betriebsrat ausgehandelt wird. Beide Maßnahmen sollen Nachteile auffangen, die mit den betrieblichen Veränderungen einhergehen. Allerdings finden die Vorgaben zu Interessenausgleich und Sozialplan nur in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern Anwendung: Was es außerdem noch zu berücksichtigen gibt, erläutert Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie gleichzeitig auch bei der Umsetzung der geplanten Betriebsänderungen unterstützt.

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Homeoffice-Regelungen

Traditionelle Arbeitsplatzmodelle sind nicht erst seit der Corona-Pandemie einem Wandel unterworfen. Immer häufiger bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, bei Arbeitsplatz und Arbeitszeit auf flexible Modelle umzusteigen – wie zum Beispiel durch die Arbeit im Homeoffice oder als digitaler Nomade. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber lohnt sich der Blick auf gesetzlich vorgegebene Homeoffice-Regelungen und auf die damit verbundenen Fragestellungen. Ob ein Anspruch auf Homeoffice generell besteht oder ob Sie als Arbeitnehmer Ihren gewohnten Büroarbeitsplatz gegen Ihren Willen räumen müssen, erläutert Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser überprüft auch unternehmensinterne Homeoffice-Regelungen auf mögliche Konflikte und ihre Rechtmäßigkeit.

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Insolvenz des Arbeitgebers

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber pleite ist? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?

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Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

Kirchliche Mitarbeitervertretung

Wer für eine kirchliche Institution oder für einen kirchlichen Wohlfahrtsverband, wie die Caritas oder die Diakonie arbeitet, unterliegt den Bestimmungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Über die kirchliche Mitarbeitervertretung gibt es auch in kirchlichen Institutionen die Möglichkeit zur Mitbestimmung. So können Konflikte mit dem Arbeitgeber im Arbeitsalltag gelöst werden. Ist dies nicht möglich, besteht für die Beteiligten zudem die Option, die kirchlichen Arbeitsgerichte anzurufen. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen immer ein Anwalt hinzugezogen werden, der mit den komplexen Herausforderungen des kirchlichen Arbeitsrechts vertraut ist und so sämtliche Optionen im Einzelfall erkennt.

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Kündigung

Wussten Sie, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen? Hier heißt es, sehr schnell zu sein und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim zu kontaktieren! Ein Arbeitnehmer hat zudem unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Kündigung zu reagieren.

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Mit der Kündigung soll normalerweise das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt), welches dem Arbeitgeber gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung wirksam ist. So kann es sich unter Umständen lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Oder eine angemessene Abfindung zu erstreiten.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Rosenheim vertrete Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Erhalt einer Kündigung, berate aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung zur Vermeidung hoher Abfindungszahlungen.

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Kündigungsschutzklage

Wussten Sie, dass jeder Arbeitnehmer einen Basiskündigungsschutz hat? Und dass jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als fünf oder zehn Arbeitnehmern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten Kündigungsschutz genießt? Die meisten stellen sich jedoch die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt? Hier heißt es, schnell zu handeln, da bei einer Kündigungsschutzklage Fristen sehr schnell verstreichen!

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Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einer Erstberatung mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Rosenheim ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, befinden Sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim bin ich Ihr Ansprechpartner und kann beurteilen, ob sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall lohnt.

Kurzarbeit

Das Thema Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie für viele Unternehmen relevant . Dahinter verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit im Unternehmen – unter Umständen sogar die komplette Einstellung der Arbeit. In Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Allerdings dürfen Sie als Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres einführen. Sie müssen sich vielmehr an die einschlägigen Vorgaben in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Einführung von Kurzarbeit keine Fehler gemacht werden, ist es sinnvoll, die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.

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Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Oft wird nach Wegen gesucht, um laufende Kosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen oder gar Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um die Ausgabenlast Ihres Unternehmens im Krisenfall zu senken. Naturgemäß existieren einige rechtliche Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Aus diesem Grund ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht immer sinnvoll.

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Gerade die vielen coronabedingten Betriebsschließungen erfüllen die Grundvoraussetzung des Antrags auf Kurzarbeitergeld: Es besteht ein unvermeidbarer, zeitlich begrenzter Arbeitsausfall, der aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Krisenereignisses erfolgt.

Sollten als Folge dessen mindestens 10 % Ihrer Angestellten einem Verdienstausfall von ebenfalls mindestens 10 % ihres Bruttoentgelts gegenüberstehen, hat ein Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Regel gute Chancen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim der richtige Schritt sein, um unnötige Zeitinvestments mit abgelehnten Anträgen zu vermeiden.

Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz

Der Markt und seine Anforderungen befinden sich im ständigen Wandel. Immer wieder stehen Unternehmer daher vor der Frage, ob die aktuelle gesellschaftsrechtliche Struktur ihres Unternehmens noch zukunftsfähig ist. Schnell ergibt sich aus dieser Überlegung der Wunsch nach einer Restrukturierung der Unternehmensgesellschaft, um auf die neuen Herausforderungen besser reagieren zu können. Insbesondere als Folge von Unternehmenskäufen, Unternehmensabspaltungen oder Unternehmensfusionen sind derartige Umwandlungen ein beliebtes Mittel, um die Verhältnisse neu zu ordnen. Die Kombination von arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen während einer solchen Umwandlung ruft nach fachlicher Expertise.

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Als Rechtsanwalt bin ich dafür Ihr idealer Ansprechpartner. Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Herausforderungen, die bei Verschmelzungen, Abspaltungen oder Käufen entstehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit den komplexen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts vertraut, die im Zuge solch weitreichender Umwandlungen zur Anwendung kommen. Ich achte darauf, dass während des Umwandlungsprozesses arbeitsrechtlichen Aspekten die nötige Sorgfalt zukommt und Sie nicht von unangenehmen Konsequenzen überrascht werden. Gerne berate ich Sie auch bereits vor der geplanten Umwandlung, über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen weisen Sie auf mögliche Fallstricke hin.

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Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetz

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst benötigen eine Instanz, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn vertritt. Diese Aufgabe übernehmen Personalvertretungen. Sinn und Zweck der Organisation ist es, dass bei Interessenskonflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konstruktiv vermittelt wird. Aber auch bei Fragen rund um die Betriebsgestaltung und die Sicherstellung eines Arbeitsplatzes, der das Wohl der Beschäftigten garantiert, ist eine Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung unvermeidlich. Kommt es im öffentlichen Arbeitsrecht zu weitergehenden Konflikten, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht und verschafft Ihnen ein umfassendes Bild über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsoptionen.

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Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es zu einer personenbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, ständig zu spät am Arbeitsplatz erscheint oder sogar volltrunken zur Arbeit kommt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und hilft Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.

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Sonderkündigungsschutz

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gibt es Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dieser wird als Sonderkündigungsschutz bezeichnet und gilt für Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, schwerbehinderte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das Thema Sonderkündigungsschutz zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben aus. Dennoch kann sowohl eine fristgerechte als auch eine fristlose Kündigung der genannten Personengruppen möglich sein. Die Gründe sind von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen in jedem Fall der fachlichen Beurteilung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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Tarifrecht

Der individuelle Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur eine Möglichkeit für den Beginn des Arbeitsverhältnisses. In vielen Branchen ist zusätzlich die Verwendung von Tarifverträgen beim Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen und regeln arbeitsrechtliche Aspekte, die für eine große Bandbreite von Arbeitnehmern gleichzeitig gelten. Die Ausgestaltung von Tarifverträgen und die damit verbundenen Verhandlungen sind juristisch außerordentlich komplex: Ohne arbeitsrechtliche Expertise ist die fachlich korrekte Umsetzung daher kaum möglich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft bei der Ausgestaltung der Tarifverträge und achtet genau darauf, dass sich sämtliche Forderungen im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen.

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Tarifvertragsrecht

In einigen Branchen ist der Abschluss eines Tarifvertrags zusätzlich zum Arbeitsvertrag vorgesehen. Dadurch wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (bzw. dem Arbeitgeberverband) sowie mindestens einer Tarifvertragspartei (z.B. der Gewerkschaft) geschlossen. Er enthält Rechte, aber auch Pflichten der Vertragsparteien – wie zum Beispiel das Streikrecht, das es den Arbeitnehmern erlaubt, für bessere Arbeitsverhältnisse streiken zu dürfen. In Streikfällen kommt es oft zu emotional geführten Verhandlungen: Hierbei und rund um den Abschluss eines Tarifvertrags bietet ein Anwalt für Arbeitsrecht die notwendige Expertise und Erfahrung, um die Parteien zu unterstützen und zu beraten.

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Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. Sie erlaubt zum Beispiel die Einstellung von Arbeitnehmern mit einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Damit können Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden. Eine Befristung ist aber auch aus Sachgründen möglich – zum Beispiel zur temporären Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind nur möglich, wenn sie auf maximal zwei Jahre beschränkt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht bietet die Möglichkeit, rechtssicher befristete Arbeitsverträge zu gestalten.

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Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.

Unternehmensverkäufe / Nachfolge

Für jeden Unternehmer kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich darüber Gedanken machen muss, wie die Zukunft seines Unternehmens aussehen soll. Für viele Unternehmer dreht sich die zentrale Frage dabei um die Überlegung des Unternehmensverkaufs beziehungsweise einer sinnvollen Nachfolgeregelung. Dabei gilt es eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen Sie in jedem Fall Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informieren. Alternativ kann das auch durch den neuen Inhaber geschehen. Wichtig ist jedoch, dass dabei der genaue Zeitpunkt, die Gründe für den Verkauf sowie mögliche Folgen auf die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter genau kommuniziert werden. Sobald Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, steht diesen ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.

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Sollten Ihre Mitarbeiter davon Gebrauch machen, wird die Unternehmensnachfolge sehr schnell sehr kompliziert. Gerade in solchen Momenten, aber auch bevor es dazu kommt, ist die Unterstützung durch eine Rechtsanwalt eine Absicherung, die sich für Sie auszahlen wird. Ich sorge dafür, dass der von Ihnen geplante Unternehmensverkauf nicht plötzlich zur arbeitsrechtlichen Tortur wird, sondern so reibungslos wie möglich vonstattengeht. Dabei ist es mein oberstes Anliegen, sowohl Ihre Bedürfnisse als Inhaber stets im Blick zu haben, als auch darauf zu achten, dass sämtliche arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt eingehalten werden, um die Anzahl möglicher Komplikationen zu gering wie möglich zu halten.

Variable Vergütung u. Zielvereinbarung

Wer als Teil des Vertriebs in einem Unternehmen tätig ist, kennt variable Vergütungssysteme und die damit verbundenen Zielvereinbarungen. Sie werden genutzt, um Mitarbeitern finanzielle Motivationsanreize zu liefern bzw. um ein bestimmtes Unternehmensziel zu erreichen. Oft sind diese mit Bonuszahlungen, Provisionen oder anderen Vorteilen verbunden. Werden im Arbeitsvertrag Bonuszahlungen ohne konkrete Zielvereinbarungen oder Zeiträume vereinbart, sind arbeitsrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Arbeitnehmer können unter Umständen auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen, obwohl aus Unternehmenssicht die Zielvereinbarung gar nicht kommuniziert wurde. In diesen Fällen und zur juristischen Absicherung aller anderen Vereinbarungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herausfinden. Er berät Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

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Weiterbeschäftigung

Wer als Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, hat über die Dauer dieses Verhältnis einen Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Was passiert jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde? Intuitiv liegt die Vermutung nahe, dass dadurch auch der Beschäftigungsanspruch erlischt. Doch was, wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob eine rechtswirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt stattgefunden hat? In einem solchen Fall kann unter Umständen die Regel der Weiterbeschäftigung greifen. Dabei geht es um den Beschäftigungsstatus des Arbeitnehmers, bei dem geklärt werden muss, ob noch immer ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gehört in vielen Fällen zu den Aspekten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verhandelt werden.

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Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und diese als ungerechtfertigt ansehen, ist es daher sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Rosenheim Kontakt aufzunehmen. Ich analysiere Ihre Situation genau und überprüfe, welche arbeitsrechtlichen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll, in deren Zuge ich auch um Ihr Recht auf Weiterbeschäftigung kämpfen werde. Nehmen Sie eine Kündigung deshalb nicht widerspruchslos hin, wenn Sie auch weiterhin Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen wollen, sondern sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um herauszufinden, ob die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtskonform ist. Gemeinsam mit Ihnen kämpfe ich dafür, dass einer zukünftigen Weiterbeschäftigung nichts im Wege steht.

Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot trifft ausschließlich Arbeitnehmer – und zwar als gesetzliches oder als vertragliches Wettbewerbsverbot. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot greift dabei auf Regelungen zurück, nach denen es einem Arbeitnehmer verboten ist, sowohl in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten als auch in derselben Branche ein eigenes Konkurrenzunternehmen zu betreiben, solange ein Arbeitsverhältnis mit dem aktuellen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus gibt es das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitnehmer selbst, für einen definierten Zeitraum nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Anschlusstätigkeit aufzunehmen. Ob derartige Regelungen rechtskonform sind, ist nicht immer einfach zu erkennen. Hier sorgt der Anwalt für Arbeitsrecht für Klarheit und Rechtssicherheit.

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Häufige Fragen

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Dieter Holzmann, Rechtsanwalt in Rosenheim
Telefonische Ersteinschätzung
08031 35140180
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